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Version 1.1 gültig ab 04.11.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle angebotenen Dienstleistungen im Bereich Personalvermittlung entweder zwischen dem Kunden und Solution365.ch KLG oder zwischen dem Kandidaten und Solution365.ch KLG. 

2. Datenschutz

2.1 Solution365.ch KLG und Berater
Solution365.ch KLG verpflichtet sich, alle Kunden- und Kandidatendaten vertraulich zu behandeln. Sämtliche Daten sind ausschliesslich für den internen Gebrauch im Sinne der Auftragserfüllung und im Besitz des jeweiligen Beraters, und werden nicht an Drittpersonen weitergegeben. Sämtliche Daten werden nicht für kommerzielle Zwecke wie Werbung oder Marketing-Kampagnen verwendet, und dienen ausschliesslich dem Berater für die Erfüllung der Vermittlungstätigkeit. Durch das Einreichen von Dokumenten, Unterlagen oder weiteren Angaben wird Solution365.ch KLG resp der zuständige Berater berechtigt, diese Daten für die Erfüllung des Auftrags zu speichern. 

2.2 Kunde
Der Kunde verpflichtet sich, alle Daten von Kandidaten vertraulich zu behandeln, und nicht an Dritte weiterzugeben. Die zugesendeten Daten sind ausschliesslich für den eigenen Gebrauch bestimmt, und dürfen in keiner Form weitergegeben werden, auch nicht auszugsweise. Referenzauskünfte dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung vom Berater eingeholt werden. Bei Nicht-Interesse am Kandidaten verpflichtet sich der Kunde, sämtliche Daten unverzüglich und ohne Aufforderung vollständig zu vernichten resp unwiderruflich zu löschen.

3. Haftung

Solution365.ch KLG haftet in keiner Weise für angebotene oder vermittelte Kandidaten, weder vor einer erfolgten Vermittlung noch danach. Bei Uebernahme eines Kandidaten wird ein Anstellungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten abgeschlossen. Der Kunde ist für die Korrektheit des Anstellungsvertrags vollumfänglich selber verantwortlich. Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen erfolgen nach bestem Wissen und sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar für Kunden (Firmen) ist berater- und dienstleistungsabhängig und wird mit dem Berater vorgängig direkt vereinbart. Alle Dienstleistungen bis zum Vertragsabschluss sind kostenlos, und das Vermittlungshonorar fällt erst bei Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Kandidaten an. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung ohne Abzüge. 

Sämtliche Dienstleistungen für Kandidaten sind kostenlos, und es wird zu keiner Zeit eine Gebühr oder ein Honorar berechnet durch Solution365.ch KLG. Der Kunde ist nicht berechtigt, bei durch uns erfolgten Vermittlungen dem Kandidaten die Vermittlungsgebühr oder ein Teil davon weiterzuberechnen.

5. Garantieleistungen Personalberatung

Unter folgenden Bedingungen besteht ein Anrecht auf Garantieleistung:

5.1
Der Kandidat resp die Kandidatin tritt die Stelle nicht an. Garantieleistung wie folgt: 100% Rückerstattung vom geleisteten Honorar. Von der Garantieleistung ausgenommen ist der Fall, wenn der Kandidat die Stelle durch Verschulden des Kunden nicht antreten kann.  

5.2
Arbeitsvertragsauflösung während der vertraglich festgehaltenen Kündigungsfrist, aber maximal 3 Monate ab Arbeitsbeginn bei längerer Kündigungsfrist. Garantieleistung wie folgt: Im ersten Monat Rückerstattung 90% vom geleisteten Honorar. Im zweiten Monat Rückerstattung 70% vom geleisteten Honorar. Im dritten Monat Rückerstattung 50% vom geleisteten Honorar. Alternativ vom ersten bis dritten Monat 100% in Form einer Gutschrift Gültigkeit 2 Jahre.

5.3
Arbeitsvertragsauflösung nach der vertraglich festgehaltenen Kündigungsfrist bis maximal 6 Monate ab Arbeitsbeginn. Garantieleistung wie folgt: 50% vom geleisteten Honorar in Form einer Gutschrift.

5.4
Beträgt das Vermittlungshonorar weniger als CHF 4000.00 exkl. MwSt, besteht generell kein Anspruch auf Garantieleistung.

6. Anstellungsvertrag

Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Unterzeichnung des Anstellungsvertrags mit dem Kandidaten unaufgefordert dem Berater den Anstellungsvertrag per Email zukommen zu lassen. 

7. Rechnungstellung und Zahlungsverzug

Die Rechnungstellung erfolgt nach unterzeichnetem Anstellungsvertrag. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungstellung. Abweichungen davon sind nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis vor Unterzeichnung des Anstellungsvertrags möglich. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug erfolgt durch Solution365.ch KLG eine einmalige Mahnung mit erneuter Zahlungsfrist von 7 Tagen. Hierfür wird eine Mahngebühr von CHF 25.00 erhoben. 

8. Schutzklausel

Werden durch Solution365.ch KLG unaufgefordert Kandidatendossiers präsentiert, enthalten die Kandidatendossiers keine Kontaktdaten vom Kandidaten. Kontaktdaten werden erst nach Verlangen durch den Kunden und vorheriger Vereinbarung vom Vermittlungshonorar mitgeteilt. Stellt der Kunde anschliessend einen vom Berater mit Kontaktdaten präsentierten Kandidaten innerhalb von 24 Monaten ein, so ist der Berater berechtigt, das vereinbarte Honorar oder mindestens CHF 4000.00 gem. Punkt 7 in Rechnung zu stellen.

9. Gerichtsstand und Rechtsvertretung

Gerichtsstand ist in 5611 Anglikon. Solution365.ch KLG ist berechtigt, sich durch einen Rechtsvertreter vertreten zu lassen. Sämtliche Kosten für allfällige Betreibungen, Gerichtskosten und Rechtsvertreter gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden und können zusätzlich zum Honorar plus Konventionalstrafe eingefordert werden.