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Unsere Garantieleistungen

Gültig für alle Festvermittlungen ab CHF 4000.00 Honorar exkl. MwSt

Unter folgenden Bedingungen besteht ein Anrecht auf Garantieleistung:

Der Kandidat resp die Kandidatin tritt die Stelle nicht an. Garantieleistung wie folgt: 100% Rückerstattung vom geleisteten Honorar. Von der Garantieleistung ausgenommen ist der Fall, wenn der Kandidat die Stelle durch Verschulden des Kunden nicht antreten kann.

Arbeitsvertragsauflösung während der vertraglich festgehaltenen Kündigungsfrist, aber maximal 3 Monate ab Arbeitsbeginn bei längerer Kündigungsfrist. Garantieleistung wie folgt: Im ersten Monat Rückerstattung 90% vom geleisteten Honorar. Im zweiten Monat Rückerstattung 70% vom geleisteten Honorar. Im dritten Monat Rückerstattung 50% vom geleisteten Honorar. Alternativ vom ersten bis dritten Monat 100% in Form einer Gutschrift Gültigkeit 2 Jahre.

Arbeitsvertragsauflösung nach der vertraglich festgehaltenen Kündigungsfrist bis maximal 6 Monate ab Arbeitsbeginn. Garantieleistung wie folgt: 50% vom geleisteten Honorar in Form einer Gutschrift.

Beträgt das Vermittlungshonorar weniger als CHF 4000.00 exkl. MwSt, besteht generell kein Anspruch auf Garantieleistung.